Netflix verliert Klage in Deutschland und muss Abonnementgebühren zurückerstatten

Netflix. Foto: Pexels
Netflix. Foto: Pexels

Netflix hat vor einem deutschen Gericht in einem Fall über Preiserhöhungen bei Abonnements verloren. Das Landgericht Köln erklärte die von der Streaming-Plattform in den letzten Jahren vorgenommenen Erhöhungen für unwirksam und ordnete an, dass ein Kunde 191,60 Euro zuzüglich Zinsen zurückerhält.

Laut Anwälten und Verbraucherschutzorganisationen könnte das Urteil den Weg für Hunderte ähnliche Rückerstattungen ebnen.

Im konkreten Fall geht es um einen Abonnenten des Premium-Tarifs, der im Jahr 2017 monatlich 11,99 Euro zahlte und nach drei Erhöhungen im Jahr 2022 schließlich 17,99 Euro. Der Kunde behauptete, nie wirksam in die Erhöhungen eingewilligt zu haben, und verlangte eine Rückzahlung. Die Richter gaben ihm teilweise Recht: Die Erhöhungen von 2017 und 2018 seien verjährt, aber die in den drei Jahren vor der Klage gezahlten Beträge müssten erstattet werden.

Einwilligungs-Button als irreführend eingestuft

Das Gericht kritisierte die Art und Weise, wie Netflix die Preiserhöhungen umsetzte. Obwohl Nutzer auf den Button mit der Aufschrift „Ich stimme der Preiserhöhung zu“ geklickt hatten, hielten die Richter den Kontext für irreführend. Laut Urteil wurde der Kunde nicht klar darüber informiert, dass er die Vertragsänderung auch ablehnen konnte. Das Vorgehen des Unternehmens wurde als Verstoß gegen das Gebot von Treu und Glauben gewertet.

„Die Betroffenen konnten nicht erkennen, dass sie auch die Möglichkeit hatten, die Änderung abzulehnen“, erklärt der Anwalt Christian Solmecke, der den Kunden vertritt und nun plant, den Fall als Präzedenzfall für Sammelklagen zu nutzen.

Für Verbraucherschützer hat das Urteil Signalwirkung. „Das bloße Auftauchen eines Pop-up-Fensters innerhalb der Plattform reicht nicht aus, um eine Vertragsänderung wirksam zu machen. Entscheidend ist, ob es ein klares und transparentes Angebot für eine neue Vereinbarung gibt“, sagte Erol Burak Tergek von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Er weist jedoch darauf hin, dass betroffene Kunden ihre Rechte individuell geltend machen müssen.

Netflix widerspricht und bleibt bei seiner Haltung

Netflix wiederum widerspricht der Entscheidung und erklärt, seine Preispolitik weiterhin verteidigen zu wollen. „Andere Gerichte haben in ähnlichen Fällen bereits zu unseren Gunsten entschieden und die Wirksamkeit der Preiserhöhungen auf Grundlage der ausdrücklichen Zustimmung der Nutzer anerkannt“, sagte eine Sprecherin des Unternehmens.

Quelle: spiegel. Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt und redaktionell überprüft.

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